Der Winterspaß kann einem jedoch schnell vergehen, wenn man sich bei Vollgas auf die Nase packt oder mit rücksichtslosen Pisten-Rowdys im wahrsten Sinne des Wortes einander gerät.
Damit du dich trotz dieser und anderer Risiken sorgenfrei in den Neuschnee stürzen kannst, haben wir die besten Versicherungstipps für Skihasen zusammengefasst.
Skier futsch? Stimmung futsch!
Stell dir zum Beispiel vor, du hast dir für den Winterurlaub extra neue – und teure – Skier gekauft und zerdellst sie dir gleich am ersten Tag an einem Stein. Oder noch schlimmer: Fiese Langfinger krallen sich deine Ausrüstung, während du grad beim Aprés Ski mit Freunden das dritte Mal „Cordula Grün“ trällerst.
In beiden Fällen bleibst du auf den Kosten sitzen und neben viel Geld ist auch deine Urlaubsstimmung futsch! Verhindern kannst du das mit einer speziellen Versicherung für Sportgeräte. Denn die übernimmt deine Rechnungen nicht nur, wenn beim Sport direkt eine Beschädigung auftritt, sondern auch auf dem Weg dorthin und bei Diebstahl.
Relaxed ins Ausland tuckern
Wer mit dem Auto in den Winterurlaub aufbricht, sollte zudem eine Kfz-Versicherung und auch den KfZ-Schutzbrief im Gepäck haben, der bei einer Panne das Abschleppen des Autos abdeckt.
Außerdem ist es ratsam, in deinem fahrbaren Untersatz auch die „Grüne Karte“ griffbereit liegen zu haben. Die hat übrigens nichts mit der amerikanischen „Green Card“ zu tun, sondern dient Autofahrern als Kfz-Haftpflichtversicherungsnachweis im Ausland. Auf ihr siehst du auf einen Blick, in welchen Ländern der bestehende Versicherungsschutz gilt und wo du vor Reiseantritt nachrüsten musst.
Autsch! So schützt du dich vor Pisten-Pannen
Einmal im Schnee angekommen, ist es dann oft schneller passiert, als einem lieb ist: Man kracht auf der Piste mit einer anderen Person zusammen! Für manche endet der lang ersehnte Trip in die Berge so ruckzuck mit Knochenbrüchen oder anderen Verletzungen im Krankenhaus. Für Urlaube außerhalb Deutschlands sollten Wintersport-Fans daher immer eine Auslandskrankenversicherung im Gepäck haben.
Aber auch in heimatlichen Gefilden brauchen Wintersportler zusätzlichen Schutz, wenn sie in ihrer Freizeit gerne Abhänge hinunter rodeln. Denn die gesetzliche Unfallversicherung greift nicht, wenn man bei einem Sportunfall bleibende Schäden davonträgt!
„Die gesetzliche Unfallversicherung greift in der Regel nur bei Unfällen, die an der Arbeitsstätte oder auf dem Arbeitsweg passieren”, erklärt COO und Co-Gründer von CLARK, Dr. Marco Adelt. Anders sieht es dagegen bei der privaten Unfallversicherung aus: Sie springt auch bei langfristigen Folgen und Unfällen in der Freizeit, zu Hause oder beim Sport ein.
Du willst diesen Winter auch Vollgas geben – auf der Piste und bei deinen Versicherungen? Dann hol dir die kostenlose CLARK App und lass dich von unseren Expert:innen beraten.