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Süßes, sonst gibt's Saures?

Wenn es abends an der Tür klingelt und kleine Monster deine Süßigkeiten für den nächsten Cheat Day abzocken wollen, hast du nicht die Zombie-Apokalypse verschlafen oder am Vortag ein paar Gläser Wein zu viel getrunken … Nein, es ist einfach mal wieder Zeit für Happy Halloween!
4 Minutes
Von
Jessica Walker
,
veröffentlicht am
27.10.2021
.
Fotos:
iStock und Pexels

Jedes Jahr am 31. Oktober, in der Nacht vor Allerheiligen, ziehen die Mini-Hexen, -Geister und -Vampire um die Häuser, um in der Nachbarschaft Jagd auf Zucker zu machen. Klingt süß, kann aber schnell bitter enden.

Denn wer keine Lust auf den Spuk hat, dem droht am nächsten Morgen oft das Böse Erwachen. Der Schlachtruf „Süßes oder Saures”, den die Kleinen oft krakeelen, – im Englischen Original „Trick or Treat” – bedeutet nämlich: Rückst du nichts Süßes raus, musst du mit Streichen rechnen!


Süßes, Saures und Sachbeschädigung

Zahnpasta auf der Türklinke, kaputte Eier an der Haustür und Glibberschleim im Briefkasten gehören dabei noch zu den harmloseren Späßen. Ärgerlich wird es hingegen bei teuren Schäden wie verklebten Türschlössern oder beschmierten Hauswänden.

Und auch für Eltern kann der süße Beutezug ein Nachspiel haben, wenn die Streiche ungewollt in Sachbeschädigung und schlimmstenfalls vor dem Richter enden. Damit die Nacht der Schrecken dich nicht ins Schaudern bringt, haben wir daher ein paar Tipps für dich, wie du dich am besten gegen mögliche Halloween-Schäden absicherst.

Tipps, damit die Zucker-Jagd für Eltern nicht bitter endet

Bevor Eltern mit ihren kleinen „Ungeheuern” losziehen oder die größeren alleine herumgeistern lassen, sollte man klare Regeln aufstellen, welche Streiche in Ordnung sind und welche übers Ziel hinausschießen. Auch ein Check, was die Kinder an dem Abend bei sich tragen, ist ratsam.

Falls die Naschmonster doch einmal einen Schaden verursachen sollten, ist es außerdem gut zu wissen, ob man im Ernstfall haftbar gemacht werden kann oder ob der bestehende Versicherungsschutz ausreicht. Es lohnt sich daher, schon vor dem nächsten Grusel-Umzug zu prüfen, ob die bestehende Haftpflichtversicherung auch die Kinder abdeckt oder der Schutz erweitert werden sollte.

Grundsätzlich gilt übrigens: Kinder unter sieben Jahren sind nicht deliktfähig! Das heißt: Sie können für von ihnen verursachte Schäden nicht zur Verantwortung gezogen werden. Für den Frieden in der Nachbarschaft kann es dennoch zuträglich sein, beim Tarif der privaten Haftpflichtversicherung darauf zu achten, dass auch Kinder eingeschlossen sind.


Versichert gegen Zombies & Co.? So wirst du kein „Halloween-Opfer”

Doch nicht nur die eigenen Kids können Schäden verursachen. Wer Pech hat, kann selbst ungewollt zum „Halloween-Opfer“ werden, wenn übermütige Gespenster oder Party-Zombies über die Stränge schlagen. Aber welche Versicherung greift bei Halloween-Schäden?

Eine extra Zombie-Versicherung gibt es (derzeit) nicht. Wenn du Angst hast, dass dir in der Geisternacht übel mitgespielt werden könnte, kannst du dich trotzdem absichern!


Ist dein Auto am Morgen nach Halloween beschädigt? Für Glasschäden, auch an den Scheinwerfern oder dem Schiebedach, kommt die Teilkaskoversicherung auf. Sind andere Bereiche durch Vandalismus zu Schaden gekommen, werden diese von der Vollkaskoversicherung übernommen.

Wenn nicht das Auto, sondern die Hauswand eine Ladung Ketchup abbekommen hat und dauerhaft verfärbt ist, springt in solchen Fällen die Gebäudeversicherung ein. Es kann sein, dass an der Stelle ein bestehender Tarif auch Vandalismusschäden abdeckt und der neue Anstrich der Fassade von der Versicherung bezahlt wird.

Du hast keine Lust mehr, dich zu Gruseln – weder an Halloween noch vor einem Versicherungs-Chaos hinterher? Dann hol dir jetzt die kostenlose CLARK App!

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